2015-08-29. FREUNDE #14.

Gestern wollte ich ein geliehenes Gerät zum Abdampfen von Tapeten einem Freund wie verabredet vor die Wohnungstür stellen, als dieser nicht zuhause war, und fand unten an der Haustür zwei Benachrichtiugungen der DHL kleben, eine davon für ihn, daß eine Sendung beim Tshirt-Drucker nebenan abgegeben sei.

Bevor also ein Hanswurst sich das Paket etwa vom Drucker klaue, habe ich das Paket abgeholt – dabei den Versuch einer Erklärung, warum ich nicht der ihm tatsächlich nachbarschaftlich bekannte Empfänger sei, zeiemlich zusammengestottert, befürchte ich. Aber er hat mir geglaubt und so konnte ich das Paket in der Ikeatasche mit dem Tapetengerät versteckt vor seine Wohnungstür stellen.

Ich finde den Artikel leider nicht wieder, in dem ein DHL-Mitarbeiter das Ankleben von Benachrichtigungen, statt sie einzuwerfen –oder falls Einwerfen etwa im Treppenhaus mangels Haustürsshlüssel nicht funktioniere, per Brief nachzusenden– laut Arbeitsanweisungen absolut verboten sei, aufgrund datenschutzrechtlicher Fragen. Den Datenschutz finde ich hier zwar viel weniger gefährdet als die Möglichkeit, daß irgendjemand Dahergelaufenes den Zettel nehmen und das Paket abholen und es somit stehlen kann. Dies ist einem Freund passiert, und mit dem Versender hat er zwei Monate lang um Ersatz kämpfen müssen, weil die sich auf den Zusteller beriefen, der das Paket ja »zugestellt« habe. Als einen Fehler hat Hermes das Ankleben der Benachrichtigung an eine Haustür mitten auf St. Pauli erst sehr spät eingesehen. Jener Hermes-fall wird die Tage aber noch einen eigenen Beitrag bekommen.