2013-09-19. FREUNDE #6.

Ich zitiere wieder einmal einfach die Erzählung aus meinem Freundeskreis:

»Augemaß«

Mein ausgestreckerter linker Arm ist also exakt 2,5m lang.

Das hat mir der Fahrer eines DHL-Transporters beigebracht. Als er mich in einer uneinsehbaren Rechtskurve überholte, hätte ich den Spiegel mit Leichtigkeit einklappen können. An der nächsten Ampel dann wurde ich endlich aufgeklärt! Hätte niemals gedacht, daß das 2,5m waren, die mein Arm dort hätte überbrücken können.

Ich wollt ja echt freundlich bleiben und habe ihn nur gefragt, ob er schon mal etwas vom Sicherheitsabstand nach StVO gehört habe. Nun gut, als er mich dann anfuhr »das waren 2,5 Meter, du Spacken«, konnte ich mir den Kommentar nicht mehr verkneifen: »dann hälst du deinen mickrigen Schwanz wohl auch für 3 Meter lang, hä?«

Manchmal ist es schon praktisch, ein schnelles Fahrrad zu haben.

2013-08-26. FREUNDE #5.

Ich zitiere einfach direkt die Erzählung von vor wenigen Tagen>..

»Boah, mir ist eben so ein vollidiotischer DHL-Fahrer fast in mein Auto gefahren, weil er die StVO nicht kennt!
Musste dem Vollidioten ausweichen und über den Kantstein brettern!
Denkste, das Hupen hätte ihn nur irgendwie interessiert?
Ich mag DHL immer weniger…«

»Auto-Nr oder Kennzeichen habe ich nicht, sonst hätte ich den angezeigt.
Muß morgen nun schauen, ob meine Felge oder der Reifen kaputt sind«

Fahrerflucht ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im Strafgesetzbuch unter § 142 mit der Deliktsbezeichnung ›Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort‹ geregelt

ERGÄNZUNG 2013-10-03:

»Kannst Du Dich noch an die DHL-Geschichte erinnern?
Wechseln gerade die Reifen. Dank ihm habe ich vorne einen Schaden an meiner Felge«