2013-08-26. FREUNDE #5.

Ich zitiere einfach direkt die Erzählung von vor wenigen Tagen>..

»Boah, mir ist eben so ein vollidiotischer DHL-Fahrer fast in mein Auto gefahren, weil er die StVO nicht kennt!
Musste dem Vollidioten ausweichen und über den Kantstein brettern!
Denkste, das Hupen hätte ihn nur irgendwie interessiert?
Ich mag DHL immer weniger…«

»Auto-Nr oder Kennzeichen habe ich nicht, sonst hätte ich den angezeigt.
Muß morgen nun schauen, ob meine Felge oder der Reifen kaputt sind«

Fahrerflucht ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im Strafgesetzbuch unter § 142 mit der Deliktsbezeichnung ›Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort‹ geregelt

ERGÄNZUNG 2013-10-03:

»Kannst Du Dich noch an die DHL-Geschichte erinnern?
Wechseln gerade die Reifen. Dank ihm habe ich vorne einen Schaden an meiner Felge«